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Neue Recycling Verordnung

31.10.2025

ENTSORGUNG  VON  GIPS  UND  CALCIUMSULFATESTRICH

Für Gipsplatten- und Calciumsulfatestrichabfälle, die bei Bau- oder Abbruchtätigkeiten anfallen, gelten ab 01. Jänner 2026 neue Entsorgungsrichtlinien.

Mit 01. Jänner 2026 sind Gipsplattenabfälle, einschließlich der Verschnitte, und Calciumsulfatestrichabfälle im Zuge des Abbruchs oder des Neubaus eines Bauwerks vor Ort von anderen Abfällen in folgende drei Gruppen zu trennen und trocken zu lagern:

  • Gipsplatten, Gips-Wandbauplatten, Gips-Feuerschutzplatten und Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten) sowie imprägnierte Gipsplatten, imprägnierte Gips-Wandbauplatten, imprägnierte Gips-Feuerschutzplatten und imprägnierte Gipsplatten mit Vliesarmierung (Gipsvliesplatten)
  • Gipsfaserplatten
  • Calciumsulfatestrich

Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Verordnung zur Lagerung von Gipsplatten- und Calciumsulfatestrichabfällen übernimmt das Abfallsammelzentrum Schrems ab 01. Jänner 2026 keinen Gips und die oben angeführte Stoffe.

Folgenden Abfälle müssen künftig bei der Firma Brantner-Dürr im Industriegebiet Kottinhörmanns oder bei einem anderen Altstoffentsorgungsbetrieb fachgerecht entsorgt werden!

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