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Wahlen

LANDTAGSWAHL 2023

Am 29. Jänner 2023 wird der Landtag neu gewählt. Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde. 

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Landtagswahl optimal unterstützen. Deshalb werden wir Ihnen Anfang Jänner eine „Amtliche Wahlinformation – Landtagswahl 2023“ zustellen. Achten Sie daher bei all der Papierflut, die anlässlich der Wahl versendet wird, besonders auf unsere Mitteilung. 

Die amtliche Wahlinformation ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Buchstaben/Zahlencode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet und einen schriftlichen Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert. 


Wählen mit Wahlkarte

Folgendes gilt es zu beachten: 

  • Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 29. Jänner 2023 um 06.30 Uhr bei der Gemeinde einlangen 
  • Durch persönliche Stimmabgabe in Ihrem Wahllokal, 
  • oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte in Ihrem Wahlsprengel bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen 
  • in jenen Wahllokalen in jeder NÖ Gemeinde am Wahltag, welche Wahlkarten entgegennehmen oder 
  • beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)


Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, da diese personalisiert ist. Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten: Persönlich im Gemeindeamt, schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen.


Unser Tipp: 

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig. Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 25. Jänner 2023, 24.00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 27. Jänner 2023, 12.00 Uhr möglich. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.


Am Wahltag

Wenn Sie am 29. Jänner 2023 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung, da die Wahlbehörde nicht mehr im Wählerverzeichnis suchen muss.

Am 29. Jänner wird der Landtag neu gewählt.

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