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Kindergarten

NÖ LANDES­KINDER­GARTEN SCHREMS

Für Kinder ab 2 Jahren ab September 2024

Der 8-gruppige Kindergarten wurde 2013/14 auf einem ca. 8.600 m² großen Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Schulzentrum Schrems errichtet und am 24. Oktober 2014 feierlich eröffnet. Mit einer Gesamtnutzfläche von 1.960 m² bietet er bis zu 200 Kindern Platz, die von insgesamt rund 25 Kindergartenpädagoginnen und -betreuerinnen betreut werden.

Neben Gruppen-, Sanitär- und Bewegungsräumen bietet der Kindergarten Platz für die Sonderkindergärtnerin, Personalräume, Teeküchen und diverse haustechnische Räume, welche alle barrierefrei gestaltet sind. Im Außenbereich gibt es einen abgegrenzten Spielbereich mit „Naturwald-Garten“ von ca. 4.800 m² sowie einen überdachten Freibereich und eine Vorfahrt mit Busschleife, um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten.

Das zweigeschossige Gebäude wurde in Holzriegelbauweise auf Niedrigenergiehausstandard errichtet. Alle Gruppenräume sind ost- und südorientiert und besitzen einen vorgelagerten Freibereich. Durch die Ausnutzung der landschaftlichen Gegebenheiten ist auch der Außenbereich von den Räumen im 1. Obergeschoß niveaugleich begehbar. In jedem Geschoß ist ein Bewegungsraum vorhanden, der mittels mobilen Trennwänden mit der davor liegenden Halle zu einem Großraum für diverse Veranstaltungen erweitert werden kann. Weiters wurde ein Snoezelen-Raum eingerichtet, in welchem die Kinder in harmonisch gestalteter Atmosphäre Entspannung und verschiedene Sinneserfahrungen (Lichteffekte, Ruhe-Musik, ...) erleben können.

Die Gruppenbereiche sind transparent gestaltet und bieten durch die großen Glasflächen verstärken Bezug zur umgebenden Natur. In jeder Gruppe befindet sich ein „Haus im Haus“ mit zwei Spielebenen, welches den Kindern als Spielbereich sowie Rückzugsort dient. 

Die Vertreter der Stadtgemeinde Schrems freuen sich, einen optimalen Rahmen für eine moderne und flexible Kinderbetreuung geschaffen zu haben. Das Kindergartenpersonal wird diesen zur bestmöglichen Entwicklung und Förderung Ihres Kindes nutzen.

Der Landeskindergarten in Schrems



KONTAKTDATEN

Landeskindergarten Schrems
Parkweg 2
3943 Schrems

02853 / 77 359 200

kindergarten@schrems.at



Aufnahme & Anmeldung

Eine Aufnahme in den Kindergarten ist frühestens ab dem vollendeten 2,5 Lebensjahr (und ab September 2024 auch ab dem vollendeten 2. Lebensjahr) möglich und erfolgt durch den Kindergartenerhalter im Einvernehmen mit der Kindergartenleitung nach Möglichkeit der vorhandenen freien Plätze.

Die Kindergarten­einschreibung findet jedes Jahr im Jänner/Februar statt. Die genauen Termine finden Sie jeweils in der Dezember-Ausgabe der Schremser Stadtblicke. Frau Carmen Fichtenbauer nimmt die Anmeldungen für den Kindergartenplatz entgegen und steht Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Das Antragsformular finden Sie im Bürgerservice unter Formulare. Die ausgefüllte Anmeldung können Sie in den Briefkasten des Stadtamtes Schrems einwerfen oder per e-Mail übermitteln. 



ANSPRECH­PERSON

CARMEN FICHTENBAUER

02853 / 77 454 35
carmen.fichtenbauer@schrems.at
Stadtamt Schrems, DG.03

Kosten & Förderungen

Der Besuch des Kindergartens ist in der Zeit von Montag bis Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr kostenlos

Für die Anwesenheit des Kindes von Montag bis Freitag vor 07.00 bzw. zwischen 13.00 und 17.00 Uhr (Nachmittagsbetreuung) werden durch den Kindergartenerhalter folgende Kostenbeiträge eingehoben.


KOSTENBEITRÄGE NACHMITTAGSBETREUUNG

  • bis 20 Stunden € 64,00
  • bis 40 Stunden € 77,00
  • bis 60 Stunden € 90,00
  • über 60 Stunden € 102,00


BEACHTEN SIE:
Die Kostenbeiträge sind lt. NÖ Kindergartengesetz indexgebunden. Sie ändern sich im Ausmaß des Index der Verbraucherpreise der Bundesanstalt Statistik Österreich, wobei Indexänderungen erst ab einer Erhöhung von mindestens 5 % zu berücksichtigen sind.


ZUSÄTZLICH ANFALLENDE KOSTEN

  • Spiel- und Fördermaterial
    monatlich € 15,00 (für jedes weitere Kind € 11,00)
  • Warmes Mittagessen
    pro Menü € 3,00
    (Das Mittagessen wird von der Küche des Städtischen Internats täglich frisch zubereitet und angeliefert)
  • Kindergartenbus
    monatlich € 28,00 (für jedes weitere Kind € 25,00)


KINDERGARTENBUS

Es fahren zwei Kleinbusse der Firma HaiderTrans/Joe's Taxi. Die Busrouten werden jährlich individuell nach Maßgabe der vorliegenden Anmeldungen neu zusammengestellt. Die Anmeldung für den Kindergartenbus erfolgt bei der Einschreibung und danach jährlich im Kindergarten. An bestehende Buskinder werden die Formulare im Frühjahr ausgeteilt bzw. sind auch über Nachfrage bei der jeweiligen Kindergartenpädagogin erhältlich.


FÖRDERUNGSANSPRUCH
in folgenden Härtefällen können die Beiträge herabgesetzt werden:

  • das monatliche Brutto-Einkommen der Erziehungsberechtigten liegt unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz gem. § 293 ASVG oder
  • mehrere Kinder der gleichen Familie werden vor 7.00 und/oder nach 13.00 Uhr im Kindergarten und/oder im Storchennest betreut


In diesem Fall finden Sie im Bürgerservice unter Formulare das benötigte Förderansuchen.


RAHMEN-ÖFFNUNGSZEITEN
2023/24

Montag bis Freitag
07.00 bis 17.00 Uhr


GESCHLOSSEN

Weihnachts-, Semester- und Osterferien sowie
1 Woche in den Sommerferien

an den gesetzlichen Feiertagen sowie am 02. November (Allerseelen) und am 15. November (Landesfeiertag)

 


Das verpflichtende Kindergartenjahr

Die Eltern (Erziehungsberechtigten) sind gem. NÖ Kindergartengesetz 2006 verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben und bis inklusive 01. September des jeweiligen Jahres den 5. Geburtstag haben, ab dem Zeitpunkt des mit September des jeweiligen Jahres beginnenden Kindergartenjahres, einen Kindergarten in Niederösterreich oder in einem anderen Bundesland besuchen. Die Verpflichtung zum Kindergartenbesuch beginnt mit dem ersten Montag im September dieses Kindergartenjahres und endet mit Beginn der Hauptferien nach § 83 Abs. 2 NÖ Pflichtschulgesetz 2018, LGBl. Nr. 47/2018 in der geltenden Fassung. Die Verpflichtung kann auch durch den Besuch einer Tagesbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3 NÖ Kinderbetreuungsgesetz 1996, LGBl. 5065, oder im Rahmen der häuslichen Erziehung bzw. durch eine Tagesmutter/einen Tagesvater erfüllt werden. Die Kinder haben den Kindergarten an mindestens vier Tagen der Woche für mindestens 20 Stunden, nach Möglichkeit im Rahmen der Bildungszeit, zu besuchen. Während dieser Zeit ist ein Fernbleiben vom Kindergarten nur im Fall einer gerechtfertigten Verhinderung des Kindes insbesondere bei - Erkrankung des Kindes oder der Eltern (Erziehungsberechtigten), - außergewöhnlichen Ereignissen, - urlaubsbedingter Abwesenheit (maximal fünf Wochen während der kindergartenpflichtigen Zeit) zulässig. Die Eltern (Erziehungsberechtigten) haben die Kindergartenleitung von jeder Verhinderung des Kindes zu benachrichtigen.

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